Fördern, gründen & investieren
Wir bringen Ihr Vorhaben voran.
Wir als Wirtschaftsförderung im Landkreis Cuxhaven unterstützen Unternehmen und Gründer:innen– von der Standortentwicklung bis zur Finanzierung.
Unsere Leistungen für Sie:
- Beratung zu passenden Fördermöglichkeiten
- Unterstützung bei Anträgen und betrieblichen Vorhaben
- Kontaktvermittlung zu Behörden, Verbänden und Netzwerken
- Zugang zu Förderprogrammen auch außerhalb des Landkreises (über unseren Partner MCON Consulting)
Ausgewählte Förderprogramme für Unternehmen und Selbstständige
Ärzteförderung
Das Ziel des vom Landkreis Cuxhaven aufgelegten Förderprogramms "Förderung der Niederlassung von Haus- und Fachärztinnen" ist, dass insbesondere die haus- und fachärztliche Grundversorgung auch zukünftig im Landkreis Cuxhaven sichergestellt werden kann.
Der Landkreis Cuxhaven möchte mit diesem Förderprogramm Anreize geben, sich in unserer Region mit einer hausärztlichen Praxis niederzulassen, freiwerdende Hausarztsitze nach zu besetzen oder Praxisgründungen zu ermöglichen.
Einzelbetriebliche Förderung (Niedersachsen Invest GRW)
Das Förderprogramm “Niedersachsen Invest GRW“ ist ein Zuschussprogramm des Landes Niedersachsen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).
Es unterstützt überwiegend kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Beherbergungsbetriebe bei Investitionen. Große Unternehmen sind für bestimmte Vorhaben ebenfalls antragsberechtigt.
Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere aus:
- Produzierendem und verarbeitendem Gewerbe
- Industrie und Handwerk
- IT-, Digital- und Technologieunternehmen
- Großhandel und weitere Branchen, die auf der Positivliste des Programms stehen
- Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten
Nicht förderfähig sind u.a. klassischer Einzelhandel, freiberufliche Tätigkeiten sowie alle Unternehmen, die auf der Negativliste geführt werden.
Hinweis: Für eine genaue Einordnung, welche Branche förderfähig ist, stellt die NBank eine Positiv- und Negativliste bereit. Dort lässt sich transparent nachsehen, ob ein Unternehmen in das förderberechtigte Branchenspektrum fällt.
Die Betriebsstätte muss in einem der ausgewiesenen Fördergebiete des GRW liegen. Der Landkreis Cuxhaven gehört zum GRW-Fördergebiet C. Das bedeutet für Unternehmen vor Ort, dass höhere Fördersätze möglich sind.
Gefördert werden Investitionen, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen, Innovationen und Umweltschutz fördern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern.
Dies sind zum Beispiel:
- Investitionsvorhaben wie Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder Modernisierung von Produktionsstätten
- Digitalisierungs- und Innovationsprojekte
Innerhalb möglicher Investitionsvorhaben können CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen vorgenommen und gefördert werden.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 8.250.000,00 Euro für die Basisinvestitionen und für die CO₂-reduzierenden Zusatzinvestitionen bei 4.000.000,00 Euro.
Je nach Unternehmensgröße und Standort beträgt der Zuschuss zwischen 10% und 35% der förderfähigen Ausgaben.
Für energieeffiziente und CO₂,-reduzierende Maßnahmen sind besonders attraktive Zuschüsse von bis zu 65 % möglich.
Die NBank in Hannover ist die zentrale Bewilligungsstelle für Förderanträge.
Eine Vorberatung kann in der Wirtschaftsförderung des Landkreises Cuxhaven erfolgen.
Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank.
WICHTIG: Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden.
Alle Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der NBank.
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Die Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN) empfiehlt Betrieben, stärker auf "Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE) zuzugreifen. Um diese Fördermaßnahme bekannter zu machen, hat sie ein Merkblatt entwickelt. Mit der Überarbeitung der sogenannten ZILE-Richtlinie im vergangenen Jahr wurden erstmals Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum durch Kleinstunternehmen der Grundversorgung in die Förderung aufgenommen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse für investive Maßnahmen gewährt.
Bedingung für die Förderung ist unter anderem, dass der Betrieb der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung dient. Als Grundversorgung gilt die Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen "des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs".
"Der Begriff Grundversorgung sollte aus unserer Sicht weit ausgelegt werden", erklärt Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der LHN. "So ist beispielsweise der Dorfbäcker zur Versorgung mit Grundnahrungsmitteln vor Ort von großer Bedeutung. Die schnelle Verfügbarkeit eines Installateur- und Heizungsbauers ist in kalten Jahreszeiten unverzichtbar."
Die Frist für die Antragstellung endet immer am 30.09.
Kontakt:
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Geschäftsstelle Bremerhaven
Kristof Köhler
Borriesstr. 46
27570 Bremerhaven
Tel.: 0471 – 483 439 -18
Email: kristof.koehler@arl-lg.niedersachsen.de
www.handwerk-lhn.de
Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Cuxhaven
Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen im Landkreis Cuxhaven („KMU-Programm“)
Sie möchten Ihren Betrieb erweitern oder eine neue Existenz aufbauen und schaffen dadurch neue Arbeitsplätze? Dann ist möglicherweise das so genannte KMU-Programm des Landkreises Cuxhaven für Sie von Interesse.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen der Industrie und des Handwerks, des Handels, des Dienstleistungsgewerbes, des Bau- und Verkehrsgewerbes, des Beherbergungsgewerbes mit mehr als 10 Betten sowie niedergelassene oder sich niederlassende Hausärzte mit Sitz und Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Dieses gilt entsprechend für geplante Existenzgründungen mit Sitz der Betriebsstätte im Landkreis Cuxhaven. Gefördert werden Investitionen zur Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn mindestens ein zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplatz entsteht und dieser zusammen mit der bisherigen Belegschaft für 18 Monate gesichert werden kann. Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, die zur Modernisierung von Produktionsprozessen unter umweltfreundlichen und nachhaltigen Aspekten beitragen sowie nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die nachweislich zur ressourcenfreundlichen Energienutzung führen. Die förderfähigen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens müssen mindestens 10.000 € betragen.
Die Investitionshilfen werden in Form von sachkapitalbezogenen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt bis zu 25 % der Investitionskosten. Die maximale Förderung für ein Investitionsvorhaben kann bis zu 35.000 € erreichen.
Über die Förderung wird im Rahmen von Einplanungsrunden entschieden. Jeder vollständige Antrag wird zum Stichtag anhand eines Prüfbogens bewertet, so dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden können. Die Einplanungsrunden finden jeweils zu den Stichtagen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. statt.
Damit den investitionswilligen Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Projekte keine langen Wartezeiten entstehen, wird kurzfristig nach Antragseingang bereits eine Bestätigung hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Vorhabens erteilt. Das Unternehmen darf mit Zugang dieses Schreibens förderunschädlich mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen. Eine Förderzusage kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
Mikrostarter (Darlehensprogramm)
Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach ihrer Gründung können ab sofort den MikroSTARTer in ganz Niedersachsen beantragen. Das Mikrodarlehen dient der Schließung von Finanzierungslücken bei Gründungsvorhaben und ersten Wachstumsphasen. Investitionen können ebenso finanziert werden wie Betriebsmittel. Das Darlehen wird direkt von der NBank in Höhe von mind. 5.000 Euro bis 40.000 Euro vergeben.
Der MikroSTARTer finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Mit ihm können z.B. betrieblich genutzte Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtung und Büroausstattung, Marketing, Warenlager oder die Kosten für Aus- und Weiterbildung finanziert werden. Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 7 Jahre. Die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei; Sondertilgungen können jederzeit kostenfrei vorgenommen werden. Der Zinssatz wird für die gesamte Laufzeit festgeschrieben und beträgt aktuell 4.0 % pro Jahr. Bevor der Kredit vergeben werden kann, muss ein Nachweis über eine erhaltene Erstberatung vorliegen und ein positives Votum für das Vorhaben bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Im Landkreis Cuxhaven sind die Wirtschaftsförderung des Landkreises Cuxhaven, die Koordinierungsstelle Frau und Wirtschaft und die IHK-Geschäftsstelle Cuxhaven als so genannte fachkundige Stelle akkreditiert.
Bei diesen fachkundigen Stellen reichen die angehenden oder jungen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre vorbereiteten Unterlagen ein. Dabei handelt es sich u.a. um den Businessplan bei Gründungen oder eine Vorhabenbeschreibung bei bestehenden Unternehmen. Darüber hinaus wird um eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre, einen Investitions-und Finanzierungsplan sowie einen Lebenslauf gebeten. Auf dieser Basis schätzen die fachkundigen Stellen u.a. die antragstellenden Personen, das Vorhaben und das Marktumfeld ein. Das positive Votum der fachkundigen Stelle ist ein notwendiger Bestandteil des weiteren Antragsverfahrens.
Der Antrag wird über das neue Kundenportal der NBank im Internet gestellt.
Nähere Informationen finden Sie hier: Mikrostarter Niedersachsen
Ausgewählte Förderung für Gebietskörperschaften, öffentliche Projekte und strukturelle Entwicklung
Zukunftsregion Moorregion
Fischereifonds
Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste.
- Vor Antragstellung ist das Vorhaben der FLAG vorzustellen.
- Die FLAG wählt zuwendungsfähige Vorhaben durch Beschluss aus.
- Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
- Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
- Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
- Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.
LEADER Regionen
Der Landkreis Cuxhaven ist sehr stark im Bereich der EU-Förderung „LEADER“ engagiert. Er begleitet dort aktiv die erfolgreiche Arbeit von drei LEADER-Regionen, die den Landkreis flächendeckend abbilden.
LEADER stellt eine integrative und sektorübergreifende EU-Fördermethode zur Entwicklung des ländlichen Raums dar. Die Umsetzung erfolgt auf lokaler Ebene innerhalb der Leader-Regionen. LEADER steht dabei für "Liaison Entre Actions de Dévelopement de l'Économie Rurale" (französisch: „Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).
Private und öffentliche Akteure einer LEADER-Region schließen sich zu einer "Lokalen Aktionsgruppe" (LAG) zusammen und entwickeln für ihre Region mittels eines Bottom-up-Ansatzes ein regionales Entwicklungskonzept. Dieses bildet dann die Grundlage für die Umsetzung konkreter Projekte und Kooperationsmaßnahmen vor Ort.
Der Landkreis Cuxhaven begleitet die folgenden drei LEADER-Regionen:
Kontakt
Kerstin Heins
LEADER-Region Wesermünde-Nord und Wesermünde-Süd
Tel.: +49(0)4721 599638
E-Mail: k.heins@landkreis-cuxhaven.de
N.N
LEADER-Region Hadeln