Wann muss der Fördermittelantrag gestellt werden?
Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Je nach Förderprogramm darf das Vorhaben erst gestartet werden, wenn entweder eine Förderunschädlichkeitsbescheinigung vorliegt oder der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Wichtig: Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Schon die Vergabe von Aufträgen gilt als Vorhabensbeginn.