Inhalt

Eine Übersicht auf die meistgestellten Fragen zu der Fördermittelberatung finden Sie nachfolgend:

Wann muss der Fördermittelantrag gestellt werden?

Der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Je nach Förderprogramm darf das Vorhaben erst gestartet werden, wenn entweder eine Förderunschädlichkeitsbescheinigung vorliegt oder der Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Wichtig: Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Schon die Vergabe von Aufträgen gilt als Vorhabensbeginn.

Welche Maßnahmen oder Investitionen werden gefördert?

Gefördert werden bestimmte Investitionen, die in den aktuellen Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms festgelegt sind. Oft steht das im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Ziel der Förderung ist es, Entwicklungen zu unterstützen, die den Förderkriterien entsprechen und einen nachhaltigen Nutzen bringen.

Nach welchen Prinzipien werden Fördermittel vergeben?

Die Vergabe von Fördermitteln folgt dem Prinzip, gezielt bestimmte Entwicklungen zu fördern. Dabei gelten für alle Antragsteller die gleichen Richtlinien, um Chancengleichheit sicherzustellen. In manchen Programmen werden die Anträge gesammelt und anschließend in einem Scoring-Verfahren bewertet. Die Förderung richtet sich dann nach der erreichten Punktzahl und den verfügbaren Mitteln.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung?

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die bewilligende Stelle über die Förderung.

Was ist bei der Einreichung der Antragsunterlagen zu beachten?

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden! Unvollständige Unterlagen verzögern die Bearbeitung oder führen zur Ablehnung des Antrages.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Grundsätzlich können alle Unternehmen, Existenzgründer sowie bestehende Unternehmen Förderanträge stellen. Je nach Förderprogramm können aber bestimmte Branchen oder Unternehmensformen ausgeschlossen sein. Details zu den Voraussetzungen und Einschränkungen finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien.

Wo kann ein Förderantrag eingereicht werden?

Der Antrag ist bei der zuständigen Förderstelle oder über das jeweilige Online-Portal einzureichen. Infos dazu finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Fördergeber.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Förderantrags?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Programm und der Förderstelle ab.

Müssen die Mittel nach Projektabschluss nachgewiesen werden?

Ja, in der Regel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Dabei müssen sowohl die zweckgerechte Verwendung als auch die Zielerreichung dokumentiert werden.

Was kostet die Antragstellung?

Die Antragstellung ist in der Regel kostenlos. Es können jedoch Kosten für externe Beratung, Planung oder Nachweise entstehen.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel nach Beendigung der Maßahme und unter Vorlage eines nachvollziehbaren Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis ist vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer des Unternehmens zu unterzeichnen und innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Investition vorzulegen. Mit dem Verwendungsnachweis sind Rechnungsbelege einzureichen.